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   BVerwG, 27.03.1997 - 7 B 35.97   

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https://dejure.org/1997,24444
BVerwG, 27.03.1997 - 7 B 35.97 (https://dejure.org/1997,24444)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.1997 - 7 B 35.97 (https://dejure.org/1997,24444)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 1997 - 7 B 35.97 (https://dejure.org/1997,24444)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.05.1996 - 7 C 10.95

    Offene Vermögensfragen: Rückübertragung vormaligen konsumgenossenschaftlichen

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1997 - 7 B 35.97
    Eine solche Entscheidung ist nur unter den Schädigungsvoraussetzungen des § 1 VermG denkbar, der indes auf Vermögensverschiebungen innerhalb des staatlichen Bereichs keine Anwendung findet (vgl. Urteil vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 10.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 72; Urteil vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 24.95 - Buchholz a.a.O. Nr. 73).
  • BVerwG, 02.05.1996 - 7 C 24.95

    Offene Vermögensfragen: Rückübertragung von Grundstücken von Sparkassen in der

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1997 - 7 B 35.97
    Eine solche Entscheidung ist nur unter den Schädigungsvoraussetzungen des § 1 VermG denkbar, der indes auf Vermögensverschiebungen innerhalb des staatlichen Bereichs keine Anwendung findet (vgl. Urteil vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 10.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 72; Urteil vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 24.95 - Buchholz a.a.O. Nr. 73).
  • BVerwG, 05.05.1997 - 7 B 136.97

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Abgesehen davon, daß im vorliegenden Fall nach den bindenden Feststellungen des Verwaltungsgerichts (§ 137 Abs. 2 VwGO) die der Hypothek zugrundeliegende Darlehnsforderung durch Erfüllung erloschen war und schon von daher die Bewilligung zur Löschung der Hypothek schwerlich als Schädigung beurteilt werden kann, findet § 1 VermG auf Vermögensverschiebungen innerhalb des staatlichen Bereichs keine Anwendung (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 10.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 72; Urteil vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 24.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 73; vgl. ferner die der Klägerin bekannten Beschlüsse vom 27. März 1997 - BVerwG 7 B 35.97 - und vom 7. April 1997 - BVerwG 7 B 102.97 -).
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